Baye­ri­scher Öko­land­bau wächst weiter

Rund 30 Pro­zent aller deut­schen­Bio-Betrie­be wirt­schaf­ten in Bay­ern. Kürz­lich star­te­te in Bay­ern der 11.111 Öko-Land­wirt­schafts­be­trieb, basie­rend auf den Anga­ben der in Bay­ern zuge­las­se­nen und belie­he­nen Öko-Kon­troll­stel­len. Mitt­ler­wei­le wer­den in Bay­ern über 385.000 Hekt­ar Flä­che öko­lo­gisch bewirt­schaf­tet und der Bio-Anteil an der gesam­ten land­wirt­schaft­li­chen Nutz­flä­che liegt bei über zwölf Prozent.

Sta­tis­tisch gese­hen stel­len der­zeit täg­lich vier neue land­wirt­schaft­li­che Betrie­be in Bay­ern ihre Bewirt­schaf­tungs­wei­se auf die Richt­li­ni­en des öko­lo­gi­schen Land­baus um.

Auch bei der Ver­ar­bei­tung von Öko­er­zeug­nis­sen ist Bay­ern füh­rend. In den letz­ten Jah­ren gab es einen deut­li­chen Anstieg auf mitt­ler­wei­le über 4.200 Unter­neh­men. Die­se kraft­vol­le Ent­wick­lung ist ein deut­li­ches Zei­chen für die Zukunfts­fä­hig­keit der baye­ri­schen Lebens­mit­tel­wirt­schaft. Dabei geht der Trend zur Regio­na­li­tät und Bio. Inzwi­schen nut­zen über zwei­hun­dert Unter­neh­men der Ver­mark­tung das Baye­ri­sche Bio-Sie­gel für knapp 1.200 baye­ri­sche Bio-Produkte.

Wich­ti­ger Impuls­ge­ber für die posi­ti­ve Ent­wick­lung des Öko­land­baus in Bay­ern ist das Lan­des­pro­gramm Bio­Re­gio 2030, mit dem die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung eine Stei­ge­rung der hei­mi­schen Öko-Flä­che auf 30 Pro­zent bis zum Jahr 2030 anstrebt. Das Pro­gramm ver­folgt einen ganz­heit­li­chen Ansatz und ver­bes­sert die Rah­men­be­din­gun­gen in den Berei­chen Bil­dung, Bera­tung, För­de­rung, Ver­mark­tung und For­schung. Die Baye­ri­sche Lan­des­an­stalt für Land­wirt­schaft unter­stützt die­se Initia­ti­ve tat­kräf­tig durch ange­wand­te For­schung und Bera­tung. Sie stellt Brü­cken her zwi­schen Pra­xis, Wis­sen­schaft und der Verbraucherseite.

Dem Fach­be­reich “Öko­lo­gi­sche Land- und Ernäh­rungs­wirt­schaft” am LfL-Insti­tut für Märk­te obliegt der Voll­zug der EG-Öko-Ver­ord­nung. Denn die Begrif­fe “Öko” und “Bio” sind EU-recht­lich geschützt, und wer Bio-Pro­duk­te erzeugt, her­stellt, impor­tiert, han­delt und ent­spre­chend kenn­zeich­nen will, muss min­des­tens ein­mal im Jahr kon­trol­liert wer­den, ob die EU-Öko-Ver­ord­nun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Das Kon­troll­sys­tem wird mit den in Bay­ern dafür spe­zi­ell zuge­las­se­nen Öko-Kon­troll­stel­len orga­ni­siert und garan­tiert die Inte­gri­tät und Qua­li­tät der baye­ri­schen Bio-Produkte.

Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung LfL Bayern