War­nung vor Betrugs­va­ri­an­te: Ein­käu­fe bei ukrai­ni­schen Handelsvermittler

Klaus

aus aktu­el­lem Anlass warnt die IHK vor der Betrugs­ma­sche von Inter­net­kri­mi­nel­len, die als ukrai­ni­sche Han­dels­ver­mitt­ler auf­tre­ten. Kon­kret soll­ten deut­sche Unter­neh­men bei der Geschäfts­an­bah­nung über das Inter­net für den Ein­kauf von Lebens­mit­teln (wie z.B. ukrai­ni­schem Son­nen­blu­men­öl) oder ande­ren Gütern mit einem ukrai­ni­schen Han­dels­ver­mitt­ler oder Lie­fe­ran­ten inklu­si­ve ukrai­ni­schem Logis­tik­un­ter­neh­men Vor­sicht wal­ten las­sen. Die Betrü­ger tre­ten als Han­dels­ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men, meist als Tra­ding LLC auf und ver­fü­gen über sehr anspre­chen­de und pro­fes­sio­nell wir­ken­de Fir­men­home­pages. Zudem lie­fern die­se gefälsch­te Mit­glieds­be­schei­ni­gun­gen der ukrai­ni­schen Han­dels­kam­mer als Beleg Ihrer Exis­tenz. Eine Anzah­lung wird nach Abschluss des Geschäfts und Über­mitt­lung einer Han­dels­rech­nung oder Abschluss eines Exklu­si­vi­täts­ver­trags gefor­dert. Nach Mail­ver­sand von gefälsch­ten Fracht­pa­pie­ren z.B. bill of landing einer wei­te­ren ukrai­ni­schen Schein­fir­ma, eines Logis­tik­un­ter­neh­mens, wird die zwei­te Raten­zah­lung gefor­dert. Final wird dann eine wei­te­re Zah­lung für angeb­lich wäh­rend des Trans­ports per Seefracht/Landfracht zusätz­lich ange­fal­le­ne Zoll­ab­ga­ben oder Gebüh­ren für radio­ak­ti­ver Strah­lungs­mes­sung gefor­dert, die den Wei­ter­trans­port der Güter ver­hin­dern wür­den. Wir emp­feh­len daher deut­schen Unter­neh­men vor der Leis­tung von Anzah­lun­gen an neue ukrai­ni­sche Handelsvermittler/Lieferanten/ Logis­ti­ker die­se neu­en Geschäfts­part­ner von der deutsch-ukrai­ni­schen Han­dels­kam­mer vor­ab über­prü­fen zu lassen.

Quel­le: Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Aschaffenburg